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AGB´s

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Verhältnis der Konzertbesucher (nachfolgend “Besucher“ genannt) sowie der Live Modus Event- & Konzertagentur (nachfolgend “Veranstalter“ genannt)

Einlass, Eintrittskarten

Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz. Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Beim erstmaligen Eintritt ist die Eintrittskarte vorzuzeigen die dann entwertet wird.

Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch. Eintrittskarten sind nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle zu erwerben.

Sicherheit & Ordnung

a) Bei dem Einlass zum Konzert erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes-, sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit dem Erwerb der Karte damit einverstanden. Verweigert der Besucher die Leibes- bzw. Taschenvisitation ist der Veranstalter berechtigt, den Einlass entschädigungslos zu verweigern.

b) Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes und des Veranstalters ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Bei jeglicher Zuwiderhandlung gleich welcher Art behält sich der Veranstalter das Recht vor den Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

c) Das Mitbringen von spitzen- und pyrotechnischen Gegenständen, sowie Waffen, waffenähnlichen oder –geeigneten bzw. gefährlichen Gegenständen ist untersagt Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

d) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe, den Einlass zum Konzert zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung und/oder Einstellung dessen.

e) Das so genannte Stage Diving, Crowd Surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder Ähnliches ist untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann ohne Vorwarnung zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

f) Speisen & Getränke:

Das generelle Mitbringen von Getränken, Glaswaren, Getränkedosen und Flaschen ist untersagt. Getränke werden auf dem Veranstaltungsgelände in Plastikbechern ausgegeben. Auf diese Becher besteht ein Pfand.

g) Lautstärke & Hörschutz:

Es handelt sich um eine Musikveranstaltung. Musik kann Lärm sein, der das Gehör empfindlich und nachhaltig belasten und beeinträchtigen kann. Der Besucher betritt die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Der Veranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Besuchern zum Schutz von etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen Gehörschutz (Ohrstöpsel) zu benutzen.

Jugendschutz

Auf dem gesamten Konzertgelände gilt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Danach gilt:

a) Besucher, die unter 16/18 Jahre alt sind, sollten das Festivalgelände bis 22/24 Uhr verlassen haben. Mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten und einem entsprechend ausgefüllten Formular ist es dennoch möglich auch unter 16/18 Jahren länger auf dem Konzertgelände zu bleiben. Dazu wird eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsbeauftragten und der eigenen Schüler- oder Personalausweis benötigt.

Programm

Der Veranstalter hat abgesehen von der Auswahl der Künstler/innen keinen unmittelbaren Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen. Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters wider Rechte des Veranstalters, Hausrecht, Haftung.

a) Auf dem gesamten Veranstaltungsareal wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von ihm beauftragten Dritten ausgeübt.

b) Es besteht insbesondere keine Haftung des Veranstalters für gestohlene oder verloren gegangene Gegenstände.

c) Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.

Ton und Filmaufnahmen

a) Auf dem Konzert werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen zu Dokumentationszwecken erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich in die Anfertigung von Aufnahmen und die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien und Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung im Internet auf der Website des Veranstalters, im Programmheft der aktuellen oder von Folgeveranstaltungen und in werblichen Presseberichten seitens des Veranstalters ein. Sofern auf einem Foto eine erkennbare Person alleine abgebildet ist, kann sie vom Veranstalter die Entfernung dieses Fotos verlangen.

b) Das Fotografieren auf dem Konzertgelände für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich erlaubt. Eine gewerbliche, kommerzielle Nutzung dieser Fotos ist untersagt Nutzungsrechte, Werberechte.

 

Besuchern, Teilnehmern und anderen Dritten ist Werbung jeglicher Art innerhalb des Veranstaltungsgeländes und im direkten Umfeld nicht erlaubt sofern sie nicht ausdrücklich zuvor vom Veranstalter genehmigt ist. Unter dieses Verbot fällt insbesondere das Austeilen oder Auslegen von Flyern, Giveaways und dergleichen, sowie das Benutzen von Werbehinweisen jeglicher Art, ebenso das Verdecken von Werbehinweisen der Sponsoren.

 

Datenschutz und Datenverarbeitung

Der Veranstalter bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Kartenkaufvertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Daten an von ihm mit der Abwicklung des Kartenkaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.

Schlussklauseln

Sollte eine oder mehrerer Klauseln unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Klauseln nicht berührt Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.